Rüdiger Helm vertritt seit 1994 ausschließlich Beschäftigte, Betriebsräte und ihre Gewerkschaften. Mit Krikor R. Seebacher gründete er 1996 die Kanzlei Seebacher & Helm und diese Kanzlei 2001 unter dem Leitgedanken Menschenrechte im Betrieb. Vor seinem von der Hans-Böckler-Stiftung (1988 bis 1992) geförderten Studium war er Betriebsratsmitglied und von 1986 bis 1991 Gesamtbetriebsratsvorsitzender sowie Wirtschaftsausschussvorsitzender einer bundesweiten Steakhouse-Kette. Er ist Mitglied der Gewerkschaften ver.di, IGM und NGG (seit 1986). Mehrere Jahre war er Mitglied der Tarifkommission für das Hotel- und Gaststättengewerbe und ist bis heute beratend und unterstützend für Tarifkommissionen tätig. „Im kollektiven Arbeitsrecht ist der Tarifvertrag die bessere Lösung,“ ist seine rechtliche und politische Überzeugung.

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  • Das Magazin STERN führt uns 2022 (Ausgabe 21/2022) und 2023 (Ausgabe 21/2023) in der Liste der „besten Kanzleien im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer“.
  • Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023 und 2023/2024 hat uns in der Kategorie „Arbeitsrecht: Beratung von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern“ in das Ranking der besten Kanzleien in Deutschland aufgenommen.