ArbG München: Einigungsstelle kann bei Ersuchen der Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit erst nach erfolglosem Vermittlungsversuch angerufen werden, § 112 Abs. 2 S. 2 BetrVG.
21. April 2009 | Von frost | Kategorie: Aktuelles, UrteileArbG München, Beschluss vom 02.04.2009, Az. 30 BV 81/09, rechtskräftig I. Zur Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „Abschluss über einen Interessenausgleich und Sozialplan über den beabsichtigen Umzug des Bereichs XY vom Standort M zum Standort U (betriebsändernde Maßnahme, Anm. d Verf.)“ wird nach ergebnislosem Vermittlungsversuch vor dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit Frau RiArbG […]