Individualarbeitsrecht

Im Individualarbeitsrecht (Verhältnis Arbeitnehmer – Arbeitgeber) beraten wir von der Aufnahme bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Dabei vertreten wir Sie außergerichtlich wie auch vor dem Arbeitsgericht.

Unser Tätigkeitsspektrum im Individualarbeitsrecht (Auszug):

* Gestaltung von Arbeitsverträgen
* Kündigungsschutz und Abfindung
* Abwicklungs- und Aufhebungsverträge
* Zeugnis, Versetzung, Abmahnung, Urlaubsansprüche
* Mutterschutz, Elternzeit und Schwerbehindertenschutz
* Befristete Arbeitsverhältnisse
* Rechtsfragen beim Betriebsübergang


Kollektivarbeitsrecht

Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Stellung des Betriebsrats im Betrieb. Hier beraten wir zahlreiche Betriebsräte von der Gründung über die sachverständige Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen bis hin zur Vertretung in Beschlussverfahren.

Unsere Tätigkeitsspektrum im Kollektivarbeitsrecht (Auszug):

* Beratung bei der Gründung eines Betriebsrats
* Beratung bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen (Arbeitszeit, Gesundheitsschutz etc.)
* Durchsetzung von Einigungsstellen und Teilnahme an Einigungsstellenverhandlungen
* außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
* Vertretung in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Mitbestimmungsangelegenheiten
* Begleitung der Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan

Die genannten Tätigkeitsfelder sind jeweils nur ein Auszug unseres Spektrums. Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben, sprechen Sie mit uns und wir sprechen mit Ihrem Arbeitgeber!