ArbG München: Ohne Regeln geht es nicht – die Absicherung befristet beschäftigter Betriebsratsmitglieder
3. Juli 2013 | Von frost | Kategorie: AktuellesWie ist die Absicherung befristet beschäftigter Betriebsratsmitglieder zu gewährleisten? Nach Überzeugung des Arbeitsgerichts München (Schluss-Endurteil vom 12.06.2013; Az.: 24 Ca 1619/11 n.rk) ist hier vom Arbeitgeber darzulegen und unter Beweis zu stellen, dass die Verweigerung eines Anschlussvertrages auch nicht zum Teil mit der Mitgliedschaft im Betriebsrat zusammenhängt. Legt der Arbeitgeber dies nicht schlüssig dar, oder […]